AGB
Verkaufs-, Lieferungs- und Zahlungsbedingungen der Will Eisen- und Sanitärgroßhandels GmbH 55252 Mainz-Kastel Stand 01|2021
1. Allgemeines
2. Angebote (Preise/Maße/Gewichte u.s.w.)
3. Auftragsbestätigung
4. Lieferung
5. Mängelrügen und Mängelhaftung
6. Rücksendung
7. Zahlung
8. Eigentumsvorbehalt
9. Erfüllungsort und Gerichtsstand
1. Allgemeines
Diese Verkaufs-, Lieferungs- und Zahlungsbedingungen sind für alle geschäftlichen Beziehungen, Verkäufe und sonstigen Rechtsgeschäfte und Verträge zwischen uns und unseren Kunden verbindlich. Abweichende Vereinbarungen – insbesondere telefonische und mündliche Abmachungen – sind nur dann verbindlich, wenn sie von uns schriftlich bestätigt werden.
Eigene AGB unserer gewerblichen Kunden werden nur dann Vertragsinhalt, wenn dies ausdrücklich mit diesem Kunden für das jeweilige Rechtsgeschäft schriftlich vereinbart wurde.
2. Angebote (Preise/Maße/Gewichte u.s.w.)
Sämtliche unserer Angebote sind freibleibend.
Alle von uns im Rahmen der Vertragsverhandlungen mitgeteilten Angaben betreffend Maße, Gewichte, Abbildungen, Beschreibungen, Montageskizzen und Zeichnungen in Katalogen, Preislisten, sonstigen Drucksachen und Datenträgern sind möglichst genau ermittelt, jedoch für uns als Verwenderin unverbindlich. Gleiches gilt für entsprechende Angaben der Hersteller/unserer Lieferanten.
Modelle, Zeichnungen und Datenträger bleiben unser Eigentum und diesbezüglich besteht zu unseren Gunsten ein Urheberrecht.
3. Auftragsbestätigung
Aufträge, Vereinbarungen, Zusicherungen u.s.w. einschließlich derjenigen unserer Außendienstmitarbeiter und sonstigen Betriebsangehörigen bedürfen zur Rechtswirksamkeit unserer schriftlichen Bestätigung gegenüber dem Kunden.
Beanstandungen hat der Kunde unverzüglich schriftlich geltend zu machen. Bestätigte Preise gelten nur bei Abnahme der vereinbarten Mengen. Von uns schriftlich angebotene Verkaufspreise gelten dann als Festpreise, wenn unser Angebot unverzüglich – spätestens jedoch innerhalb von 8 Tagen – von dem Besteller schriftlich uns gegenüber bestätigt wird.
4. Lieferung
a) Allgemeines
Die Lieferung erfolgt auf Rechnung und Gefahr des Kunden. Gefahrübergang bei freier Anlieferung tritt ein mit Ankunft des Fahrzeuges bei der von dem Kunden uns mitgeteilten Lieferanschrift. Teillieferungen sind zulässig. Sie gelten als selbstständige Lieferungen. Die Wahl des Transportweges und der Transportmittel bleibt uns vorbehalten.
Lieferungen frei Baustelle oder frei Lager bedeutet Anlieferung ohne Abladen. Das Abladen hat unverzüglich und sachgemäß durch den Kunden zu erfolgen.
b) Liefertermine und Lieferfristen
Lieferfristen gelten vorbehaltlich rechtzeitiger Selbstbelieferung durch unsere Lieferanten/Hersteller. Eine Ausnahme hiervon bildet die schriftliche Zusage verbindlicher Liefertermine durch uns.
Die Ware gilt auch dann als geliefert, wenn sie nach Meldung der Versandbereitschaft nicht unverzüglich, spätestens aber nach 14 Tagen abgerufen wird.
Unvorhersehbare, außergewöhnliche Ereignisse, wie Arbeitskämpfe, hoheitliche Maßnahmen, Verkehrsstörungen und Fälle höherer Gewalt befreien uns für die Dauer ihrer Auswirkungen von der Lieferpflicht.
Im Falle eines von uns zu vertretenden Leistungsverzuges sind Schadensersatzansprüche des Kunden ausgeschlossen, es sei denn, der Verzug beruht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit von uns oder eines unserer gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen.
c) Verpackung
Die Ware ist branchenüblich verpackt. Rücknahme und Vergütung von Verpackungsmaterial erfolgt nur gemäß besonderer Vereinbarung.
d) Transport- und Bruchversicherung
Wir schließen eine Versicherung gegen Transportschäden oder Transportverluste nur auf ausdrücklichen Wunsch des Kunden sowie auf dessen Rechnung ab.
Schadensmeldungen sind uns unverzüglich nach Auslieferung der Ware schriftlich, mit genauer Bezeichnung der Schäden, vorzulegen. Dies gilt auch für reklamierte Fehlmengen. Derartige Beanstandungen sind sofort nach Eintreffen der Lieferung durch geeignete Beweismittel festzustellen und auf den Begleitpapieren (Frachtbrief/Lieferschein) zu dokumentieren.
Ansprüche aus derart festgestellten Schäden sind auf Verlangen an uns abzutreten.
5. Mängelrügen und Mängelhaftung
Ist unser Vertragspartner Kaufmann, so ist er zu unverzüglichen, präzisen Mängelmitteilungen und Angabe von Fehlmengen sowie Falschlieferungen verpflichtet, spätestens aber innerhalb von 8 Tagen ab Lieferung – in jedem Fall vor Verarbeitung oder Einbau. Die Mängelrüge ist schriftlich mitzuteilen.
Ware, die ausdrücklich als mindere Qualität verkauft wurde, unterliegt bzgl. der ausdrücklich bezeichneten Minderqualität nicht denkbaren Gewährleistungsansprüchen des Kunden.
Bei fristgerechter, berechtigter Mängelrüge fehlerhafter Waren steht dem Kunden, unter Ausschluss von Schadensersatzansprüchen, der gesetzliche Gewährleistungsanspruch zu.
Eine Bezugnahme auf DIN-Normen beinhaltet grundsätzlich die nähere Warenbezeichnung und begründet keine Zusicherung durch den Verkäufer, es sei denn, dass eine Zusicherung ausdrücklich vereinbart wurde.
Eine farbliche Übereinstimmung bei zusammengehörigen Einrichtungsgegenständen kann nicht garantiert werden.
6. Rücksendung
Von uns gelieferte Ware wird nur in mangelfreiem, unbeschädigtem Zustand, nach unserer vorherigen Zustimmung, bei frachtfreier Rücksendung zurückgenommen. In dieser Form zurückgenommene Ware wird abzüglich eines angemessenen Kostenanteils gutgeschrieben. Eine Rücknahme von Sonderanfertigungen ist ausgeschlossen.
7. Zahlung
a) Zahlungsbedingungen
Unsere Rechnungen sind sofort fällig und zahlbar – es sei denn, es wird mit dem Kunden ausdrücklich eine abweichende Regelung vereinbart.
Soweit Skonto gewährt wird ist Voraussetzung, dass bis dahin alle früheren Rechnungen – ausgenommen Rechnungen denen berechtigte Einwendungen unseres Kunden entgegenstehen – vollständig beglichen sind.
Für die Skontoerrechnung ist der Netto-Rechnungsbetrag nach Abzug von Rabatten, Frachtkosten etc. maßgeblich.
Unsere Mitarbeiter sind zur Entgegennahme von Zahlungen berechtigt. Bestehen mehrere Forderungen gegenüber unserem Kunden, so werden eingehende Zahlungen mit der jeweils ältesten Forderung verrechnet. Ein Zurückbehaltungsrecht des Kunden – soweit es nicht auf demselben Vertragsverhältnis beruht – ist ausgeschlossen. Aufrechnung mit Gegenforderungen ist nur insoweit zulässig, als diese unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind.
b) Zahlungsverzug und Kreditwürdigkeit
Wir sind berechtigt unseren gewerblich tätigen Kunden, ab dem Fälligkeitstag der Rechnung, Verzugszinsen in Höhe von 8 % über jeweiligem Basiszins in Rechnung zu stellen; jeweils zuzüglich gesetzlicher Mehrwertsteuer. Die Geltendmachung zusätzlicher Verzugsschäden bleibt ausdrücklich vorbehalten. Gegenüber Privatkunden gilt ein Verzugszinsensatz von 5 % über jeweiligem Basiszins.
Wir sind berechtigt unsere gestellten Rechnungen gegenüber dem Kunden sofort gerichtlich geltend zu machen, wenn Zahlungsbedingungen nicht eingehalten wurden oder uns Umstände bekannt sind, die nach unserem pflichtgemäßen, kaufmännischen Ermessen geeignet sind die Kreditwürdigkeit und Zahlungsfähigkeit des Kunden in Zweifel zu ziehen.
Wir sind ferner berechtigt, unbeschadet weitergehender gesetzlicher Rechte noch ausstehende Lieferungen nur gegen Vorauszahlung auszuführen oder Sicherheiten zu fordern oder nach angemessener Nachfrist vom Vertrag zurückzutreten oder Schadensersatz wegen Nichterfüllung zu verlangen.
8. Eigentumsvorbehalt
Unsere Lieferungen erfolgen ausschließlich unter Eigentumsvorbehalt. Das Eigentum an der Ware geht erst dann auf den Kunden über, wenn dieser seine gesamten Verbindlichkeiten uns gegenüber beglichen hat.
Bei laufender Rechnung gilt das vorbehaltene Eigentum auch als Sicherung für unsere Saldoforderung. Die Bearbeitung, Verarbeitung, Montage oder sonstige Verwertung von uns gelieferter, noch in unserem Eigentum stehender Ware gilt als in unserem Auftrag erfolgt, ohne dass für uns Verbindlichkeiten hieraus erwachsen. Wird die von uns gelieferte Ware mit anderen Gegenständen vermischt oder verbunden, so tritt uns der Kunde mit Wirksamwerden dieser Verkaufs-, Lieferungs- und Zahlungsbedingungen seine Eigentums- bzw. Miteigentumsrechte an dem vermischten Bestand oder dem neuen Gegenstand ab und verwahrt diesen mit kaufmännischer Sorgfalt unentgeltlich für uns.
Der Kunde darf die gelieferte Ware nur im gewöhnlichen Geschäftsverkehr veräußern und mit seinem Abnehmer kein Abtretungsverbot vereinbaren. Er ist ferner verpflichtet, seinen Abnehmern unseren Eigentumsvorbehalt offenzulegen.
Beeinträchtigungen unserer Rechte, insbesondere durch Pfändungen, muss der Kunde unverzüglich schriftlich anzeigen. Bei Pfändungen ist er verpflichtet, eine Abschrift des Pfändungsprotokolls sowie eine eidesstattliche Versicherung vorzulegen, aus der bestätigt wird, dass unser Eigentumsvorbehalt an der gepfändeten Sache noch besteht.
Der Kunde tritt uns sämtliche Ansprüche, einschließlich aller Nebenrechte und Sicherheiten, bis zur völligen Tilgung aller zu unseren Gunsten ihm gegenüber bestehenden Forderungen ab – die ihm aus künftigen Veräußerungen von uns gelieferten Waren gegen seine Abnehmer entstehen – und zwar in Höhe der Rechnungsbeträge zzgl. 10 %.
Auf unser Verlangen ist der Kunde verpflichtet, die Abtretung seinem Vertragspartner/Abnehmer gegenüber bekannt zu geben und uns die zur Geltendmachung unserer Rechte gegen den Abnehmer erforderlichen Auskünfte zu geben und die entsprechenden Unterlagen auszuhändigen. Auch wir sind berechtigt, den Abnehmer unseres Kunden von der Abtretung zu benachrichtigen.
Der Kunde ist ermächtigt, die abgetretene Forderung für uns einzuziehen, jedoch nur insoweit, als er seiner Zahlungsverpflichtung uns gegenüber vertragsgemäß nachkommt. Die Ermächtigung des Kunden zum Einzug der Forderung kann durch uns widerrufen werden. Die eingezogenen Beträge hat der Kunde gesondert treuhänderisch aufzubewahren und unverzüglich an uns abzuführen. Kosten, die uns durch Wahrnehmung der Rechte aus der Abtretung gegenüber dem Dritten entstehen, gehen zu Lasten des Kunden.
Als Veräußerung im Sinne dieser Verkaufs-, Lieferungsund Zahlungsbedingungen gelten auch Verarbeitung, Montage und sonstige Verwertung.
9. Erfüllungsort und Gerichtsstand
Erfüllungsort für die Lieferung ist der jeweilige Versandort der Ware. Erfüllungsort für alle Verpflichtungen des Kunden uns gegenüber, ist der Sitz unseres Unternehmens. Ist der Kunde Kaufmann, so ist Gerichtsstand der Sitz unseres Unternehmens.